Für den "Business-Plan" ist eine erweiterte "Ertrag"-Definition anzuwenden:
Direkter wirtschaftlicher Ertrag ist aus der Mini-Orgel im Ansatz 2 nicht zu erwarten.
Jeder soll sie ja kostenlos benutzen dürfen, bei einfacher Bedienbarkeit.
Aber wenn es allein nach direktem Ertrag ginge, hätten wir noch immer keine allgemeine Schulpflicht.
(Keine Angst: Niemand soll an der Schule zu seinem Glück mit der Musik gezwungen werden.)
In der gegenwärtigen Musikwirtschaft hochzivilisierter Kulturen herrscht ein Konzept,
das sich mit Konzerten für viele zahlende Zuhörer bei wenigen herausragenden Akteuren selbst finanziert.
Einkommen für Musikschaffende und "Zulieferer" sowie Ausbildung des Nachwuchses wird daraus generiert.
Die Ausbildung übernehmen private und staatliche Musikschulen sowie der reguläre Musikunterricht an Schulen.
Förderung mittels Kultur-Etats und Stiftungen gibt es zwar trotzdem.
Und deren Intention, zum Wohle aller zu fördern, ähnelt der Intention zur Förderung der neuen Mini-Orgel.
Gemeinsam ist auch die Einsicht in die Notwendigkeit von gemeinnütziger Förderung.
Im Unterschied zur Auffassung, der Markt würde schon alles alleine regeln.
Klavierunterricht braucht weniger Förderung.
Eltern sind aus Tradition bereit sind, selbst dafür zu bezahlen.
Die Mini-Orgel-Förderung muß dagegen auch Überzeugungs-Arbeit für diese Eltern einschließen.